Verständlichkeit als Bürgerrecht?
Der freie Zugang zu Wissen wird heute als Grundrecht angesehen. Erst dieses Recht gewährleistet Chancengleichheit und damit eine funktionierende demokratische Gesellschaft.
Eine neue Qualität bekommt dieses Grundrecht durch die fortschreitende »Verrechtlichung« moderner Gesellschaften: Früher ging man in die Schule, machte einen Berufsabschluss oder studierte, ging seinem Beruf nach, fuhr in den Urlaub, stritt sich ab und an mit dem Nachbarn – aber kaum jemand kam auf die Idee, diese Aktivitäten unter der Perspektive des Rechts zu sehen. Heute hingegen wollen bereits Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende, vom Nichtraucherschutz oder Bußgeldverfahren Betroffene usw. oftmals genau wissen, was „ihr gutes Recht“ ist. Die Gerichte spüren die damit zusammenhängende »Klagewut« vieler Bürgerinnen und Bürger. Aber wie immer man dazu stehen mag: Kaum zu bestreiten ist, dass das Bedürfnis nach einfachem Zugang zum Recht in der breiten Öffentlichkeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Damit steigt für Bürgerinnen und Bürger auch das Bedürfnis, sogar die Notwendigkeit, sich aktiv mit der Rechtssphäre auseinanderzusetzen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zugang zum Recht nicht durch vermeidbare Barrieren be- oder gar verhindert wird. Das betrifft ganz entscheidend auch den Wortlaut von Gesetzen und Verordnungen. »Zugang zum Recht« bedeutet in dieser Minimalversion: »Mündige Rechtssubjekte« sollten zumindest am Wortlaut (kritisch) kontrollierend nachvollziehen können, was eine bestimmte Passage rechtlich implizieren könnte.
Genau das soll der Buchtitel »Verständlichkeit als Bürgerrecht?« zum Ausdruck bringen, falls er letztlich als Forderung verstanden wird. Dabei ist klar, dass das keine einfache Aufgabe ist, denn: Wie Gesetze oder Verordnungen formuliert werden müssen, hängt von den Erfordernissen und der Komplexität der rechtlichen Materie ab. Insofern lässt sich auch die Verständlichkeit von Gesetzen nicht einklagen. Dennoch räumen immer mehr Juristinnen und Juristen ein: Es gibt zu viele – und zu viele überflüssige – Verständlichkeitsbarrieren. Der Streit geht vor allem darum, ob und wie diese Barrieren identifiziert, analysiert und überwunden werden können. Für diese Aufgabe braucht die damit befasste Rechtslinguistik öffentliche und fachliche Resonanz und Ressourcen. Denn die Herstellung einer allgemeinen Rechtsverständlichkeit kann bestenfalls Ergebnis eines aufwendigen gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses sein. Dieser Prozess scheint unaufhaltsam in Gang gekommen zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass die relevanten Personen aus Politik, Justiz und Sprachwissenschaft mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Bei zwei öffentlichen Symposien – in Berlin vom 23. bis 25. November 2006 und in Halle (Saale) am 1. und 2. November 2007 – haben sich Fachleute aus Politik und Sprachwissenschaft, Juristinnen, Juristen und interessierte Bürgerinnen und Bürger getroffen, um über das Thema »Verständlichkeit als Bürgerrecht« zu diskutieren. Bei den Vorträgen, die im Duden Band 9 der Reihe »Thema Deutsch« in überarbeiteter Form vorliegen, sowie in weiteren Beiträgen, die speziell für diesen Band geschrieben wurden, war uns wichtig, dass die Themen nicht nur der Fachwelt, sondern allen Interessierten Einblicke geben und Perspektiven eröffnen.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) beschäftigt sich seit Jahren neben der sprachkulturellen Arbeit auch mit der Rechts- und Verwaltungssprache. Der Redaktionsstab der GfdS beim Deutschen Bundestag prüft Gesetzesentwürfe, Verordnungen etc. auf sprachliche Korrektheit und Verständlichkeit, und die GfdS ist unter anderem federführend bei einem zweijährigen Projekt »Verständliche Gesetze«, das mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt wird. Mit wissenschaftlicher Unterstützung des Germanistischen Instituts der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde beim BMJ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten testet, sprachliche Beratung sinnvoll und effektiv in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.
Karin M. Eichhoff-Cyrus
Gerd Antos
Das Zentrum für Rechtslinguistik ist eine Kooperation des